
Fungible Sachen (Fungibilien, Res fungibiles, von fungi, "verrichten, verwalten"), in der Rechtssprache solche Sachen, welche im gewöhnlichen Verkehr nicht ihrer Individualität, sondern regelmäßig nur der Quantität nach in Betracht kommen. Die römischen Juristen, welchen diese Bezeichnung fremd war, bezeichneten jene Sachen als res,...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

bewegl. bewegliche Sachen, die im Geschäftsverkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden, z. B. Geld, Getreide, Kohlen (§ 91 BGB)....
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https://www.wissen.de//lexikon/fungible-sachen
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